Satzung

§ 1   Name und Sitz

1 Der Verein trägt den Namen:

   Pädagogisch-Kulturelles Centrum
   Ehemalige Synagoge Freudental e.V.

   und ist unter dieser Bezeichnung in das Vereinsregister beim
   Amtsgericht Besigheim eingetragen.

2 Der Verein hat seinen Sitz in 74392 Freudental.


§ 2  Aufgaben und Grundsätze

1 Der Verein ist Träger des Pädagogisch-Kulturellen Centrums Ehemalige Synagoge Freudental (PKC).

2 Das PKC hat folgende Aufgaben:

  • Erschließung der Geschichte des Judentums in Deutschland sowie seiner kulturellen und gesellschaftlichen Bedeutung in Vergangenheit und Gegenwart;
  • Bewusstmachung der Ursachen und Wirkungen des Antijudaismus und Antisemitismus in Theologie, Kirche und Gesellschaft, insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus;
  • Erinnerungsarbeit mit jungen Menschen zur jüngeren deutschen Geschichte;
  • Förderung des Gesprächs zwischen der jungen, mittleren und älteren Generation über ihre Erfahrungen aus Geschichte und Politik mit dem Ziel einer neuen Dialogfähigkeit;
  • Förderung und Vertiefung des Gesprächs zwischen Christen und Juden in unserem Land;
  • Abbau von Vorurteilen gegenüber Minderheiten und Menschen anderer Nationalitäten;
  • Förderung der Völkerverständigung.

3 Das PKC erfüllt seine Aufgaben durch:
Schulungen, Seminare und Tagungen der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung;
Ausstellungen und Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit den oben genannten Themen stehen;
Aufbau und Unterhaltung einer Dokumentation mit Kultgegenständen und Schriften der ehemaligen jüdischen Gemeinde in Freudental.

4 Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Verein einen hauptamtlichen Geschäftsleiter und weitere hauptamtliche Mitarbeiter anstellen.

5 Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt seine Ziele ohne Absicht der Gewinnerzielung. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er erfüllt damit auch die Aufgaben der Jugendpflege nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz.

6 Die laufenden Einnahmen und alle sonstigen Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.